Widerspruch

In einigen Fällen weisen erstellte Pflegegutachten Fehler auf, wodurch ein abgelehnter oder unzureichender Pflegegrad zustande kommen kann. Die Gründe hierfür sind vielfältig:

  • Kommunikationsprobleme, z. B. Fehlinterpretation, Missverständnisse
  • unzureichende Vorbereitung
  • lückenhafte Pflegebedarfsermittlung
  • fehlerhafte Auswertung

Innerhalb von vier Wochen nach Zustellung des Pflegebescheids ist in Schriftform ein Widerspruch bei der Pflegeversicherung einzulegen. Im nächsten Schritt ist der Bescheid der Begutachtung zu prüfen und eine umfangreiche, pflegefachliche Widerspruchsbegründung zu erstellen und nachzureichen. Nach Einlegung eines Widerspruchs erfolgt eine erneute Überprüfung des Pflegegrades in Form eines Zweitgutachtens bei Ihnen zu Hause.

Gerne stehe ich Ihnen beratend zur Seite und begleite Sie erfolgreich durch den Widerspruchsprozess.