Beantragung eines Pflegegrades
Die entscheidende Grundlage für Leistungen aus der Pflegeversicherung ist der Pflegegrad. Es gilt folgender Grundsatz: Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Pflegeleistungen entsprechend. Die Pflegegrade 1 bis 5 spiegeln dabei das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit einer Person wider.
Um Leistungen erhalten zu können, ist vorerst ein formloser Antrag bei Ihrer Pflegeversicherung erforderlich. Der telefonische oder schriftliche Antrag sollte so früh wie möglich von Ihnen erfolgen, da der Tag der Antragstellung für Ihren späteren Leistungsanspruch relevant sein wird. Die Pflegeversicherung lässt nach dem Antragsverfahren ein Pflegegutachten erstellen. Für die Pflegebegutachtung wird Sie in der Regel ein Gutachter des Medizinischen Dienstes oder von Medicproof Zuhause besuchen, um Fragen zu stellen und sich Abläufe zeigen zu lassen. Begutachtung erfolgen teilweise auch telefonisch oder per Videotelefonie. Der Pflegegrad wird anhand eines Punktesystems ermittelt. Der Bescheid und das Gutachten werden Ihnen schließlich schriftlich zugestellt. Daraus wird der ermittelte Pflegegrad und Ihr Anspruch auf Pflegeleistungen zu entnehmen sein. Alternativ besteht dann die Möglichkeit, gegen das Ergebnis Widerspruch einzulegen.
Erstantrag oder Höherstufung
Stellen Sie einen Erstantrag auf einen Pflegegrad, wenn absehbar ist, dass Sie voraussichtlich länger als sechs Monate Unterstützung im Alltag benötigen. Selbst bei geringfügigen Hilfeleistungen im Haushalt, beim Einkauf oder bei der Alltagsgestaltung ist es ratsam, einen Pflegegrad zu beantragen. Das eigne Alter spielt für den Pflegegrad keine Rolle. Relevant ist der benötigte Unterstützungsbedarf im Alltag.
Wenn bereits ein Pflegegrad vorliegt und sich Ihr alltäglicher Unterstützungsbedarf seit der letzten Begutachtung verschlechtert hat, ist es ratsam, einen Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades zu stellen.
Als unabhängiger Pflegegutachter/ Pflegeberater begleite ich Sie u.a. durch das Antragsverfahren, um Ihre zustehenden Leistungsansprüche geltend zu machen.
Pflegebegutachtung
Nach der erfolgreichen Antragstellung erfolgt die Pflegebegutachtung. Die Begutachtung wird maßgeblich für Ihren Pflegegrad sein. Daher ist die Vorbereitung umso wichtiger.