Pflege-Expertise

Monatlich nehmen rund 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Diese Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad, den die versicherte Person erhält. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt durch eine Pflegebegutachtung. Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Geld- bzw. Sachleistungen der Pflegeversicherung.

Gerne stehe ich Ihnen als unabhängiger Pflegegutachter/ Pflegeberater zur Seite, sowohl bei der Beantragung eines Pflegegrades als auch bei Höherstufungsanträgen und Widersprüchen. Zudem erstelle ich Gutachten über die Pflegebedürftigkeit einer Person.

Pflegegradbeantragung/ Höherstufungsantrag

Gerne begleite ich Sie u.a. durch das Antragsverfahren, um Ihre zustehenden Leistungsansprüche geltend zu machen.

Widerspruch

Nach der Prüfung des Bescheids der Begutachtung erfolgt die Erstellung einer umfangreichen, pflegefachlichen Widerspruchsbegründung.

Beratung

Die Pflegebegutachtung wird maßgeblich für Ihren Pflegegrad sein. Daher ist die Vorbereitung in Form einer Beratung umso wichtiger.

Erstellung von Pflegegutachten

Als unabhängiger Pflegegutachter erstelle ich Gutachten über die Pflegebedürftigkeit einer Person.