Pflege-Expertise
Monatlich nehmen rund 5 Millionen Menschen Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch. Diese Leistungen richten sich nach dem Pflegegrad, den die versicherte Person erhält. Die Ermittlung des Pflegegrades erfolgt durch eine Pflegebegutachtung. Mit steigendem Pflegegrad erhöhen sich die Geld- bzw. Sachleistungen der Pflegeversicherung.
Gerne stehe ich Ihnen als unabhängiger Pflegegutachter/ Pflegeberater zur Seite, sowohl bei der Beantragung eines Pflegegrades als auch bei Höherstufungsanträgen und Widersprüchen. Zudem erstelle ich Gutachten über die Pflegebedürftigkeit einer Person.
Pflegegradbeantragung/ Höherstufungsantrag
Gerne begleite ich Sie u.a. durch das Antragsverfahren, um Ihre zustehenden Leistungsansprüche geltend zu machen.
Widerspruch
Nach der Prüfung des Bescheids der Begutachtung erfolgt die Erstellung einer umfangreichen, pflegefachlichen Widerspruchsbegründung.
Beratung
Die Pflegebegutachtung wird maßgeblich für Ihren Pflegegrad sein. Daher ist die Vorbereitung in Form einer Beratung umso wichtiger.
Erstellung von Pflegegutachten
Als unabhängiger Pflegegutachter erstelle ich Gutachten über die Pflegebedürftigkeit einer Person.